FAQ

WAS IST BGM ? WAS IST BGF ?

WAS IST BGM? WAS IST BGF?

Es ist wichtig für Unternehmen den Unterschied zwischen dem betrieblichen Gesundheitsmanagement und der Gesundheitsförderung kennenzulernen, zu verstehen und die richtige Entscheidung vor der Einführung zu treffen. Wenn betriebliches Gesundheitsmanagements als eine holistische Aufgabe verstanden wird, betrifft sie alle Bereiche eines Unternehmens, von der Unternehmenspolitik, Führung, Eingliederungsmanagement bis hin zur Umsetzung gesetzlicher Vorgaben der Arbeitsgestaltung, Arbeitsschutzes und Sicherheit am Arbeitsplatz.

 

BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT  I  BGM

Bei dem betrieblichen Gesundheitsmanagement „handelt es sich um die Gestaltung, Lenkung und Entwicklung betrieblicher Strukturen und Prozesse um Arbeit, Organisation und Verhalten am Arbeitsplatz gesundheitsförderlich zu gestalten“. Die Wissenschaft, Wirtschaft und Politik sind sich darüber einig, dass gesundheitsförderliche und präventive Interventionen einen essentiellen Beitrag zur Gesunderhaltung von Beschäftigen leisten.

 

BETRIEBLICHE GESUNDHEITSFÖRDERUNG I BGF

Betriebliche Gesundheitsförderung umfasst alle gemeinsamen Maßnahmen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Gesellschaft zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz.  Bei der Gesundheitsförderung geht es primär um ergreifen von punktuellen Maßnahmen, die seine Wirksamkeit kurz- und mittelfristig entfalten.

 

Dies kann durch eine Verknüpfung folgender Ansätze erreicht werden:

  • Verbesserung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsbedingungen
  • Förderung einer aktiven Mitarbeiterbeteiligung
  • Stärkung persönlicher Kompetenzen.

 

BEGRIFFE IM RAHMEN DES BGM

 

Verhaltens- und Verhältnisprävention

Grundsätzlich lassen sich zwei Ansatzpunkte für gesundheitszentrierte Maßnahmen definieren:

1.    Im Hinblick auf die jeweilige Person selbst und Ihr Verhalten. Die sogenannte Verhaltensprävention trägt zur Stärkung persönlicher Kompetenzen bei, z.B. Umgang mit Stress, mit der eigenen Ernährung und körperlichen Aktivitäten. Effekte wie Reduzierung krankheitsbedingter Ausfälle auch wenn individuell-abhängig lassen sich kurz- und mittelfristig feststellen.

2.    Im Hinblick auf die Umwelt. Die Verhältnisprävention umfasst Veränderung von Arbeitssystemen (Arbeitsorganisation und –Bedingungen). Effekte wie Verbesserung der Produktivität, Qualität und Steigerung der Motivation & Kompetenzen haben einen mittel- bis langfristigen Dauereffekt.

 

Absentismus versus Präsentismus

Betriebliches Gesundheitsmanagement ist ein ganzheitliches, systemisches Vorgehen mit der Absicht der Prävention zur Verhinderung bzw. Minimierung von:

1.    Absentismus, als nicht eingebrachte Leistung abwesender Mitarbeiter aufgrund von Krankheit, Leiden, Sorgen oder Probleme

2.    Präsentismus, als nicht eingebrachte Leistung anwesender Mitarbeitet aufgrund von Einschränkungen durch Krankheit, Leiden, Sorgen oder Probleme

 

Pathogenese versus Salutogenese

Es gibt zwei unterschiedliche Sichtweisen auf die Situationsanalyse im Unternehmen:

1.    Die pathogenetische, krankheitsorientierte Sicht, die untersucht die Entstehung und Entwicklung einer Krankheit mit allen daran beteiligten Faktoren. Ein evaluiertes Risikofaktorenmodell soll die gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz minimieren.

2.    Die Salutogenese, die gesundheitsorientierte Sichtweise, setzt auf die positiven, stärkenden Faktoren die zu Gesundheitserhaltung jedes einzelnen beitragen. Evaluiert werden ausschlaggebende Faktoren, die Mitarbeiter trotz erheblicher Belastungen und Einwirkungen während der Arbeitszeit gesund erhalten.

WAS UNTERSCHEIDET BGM VON BGF ?

WAS UNTERSCHEIDET BGM VON BGF ?

 

Unterschiede BGMBGF

PROFITIEREN SIE BEREITS VON DER STEUERFREIHEIT ?

PROFITIEREN SIE BEREITS VON DER STEUERFREIHEIT?

500 Euro Steuerfreiheit für Maßnahmen der BGF und Prävention – der Bundestag hat im Jahr 2008 dem Jahressteuergesetz zugestimmt. Durch die Steuerbefreiung (§ 3 Nr. 34 EStG-E) sollen Arbeitgeber Rückwirkend ab 1.1.2008 ihren Beschäftigten Maßnahmen auf der Grundlage der gesundheitsfachlichen Bewertungen der Krankenkassen anbieten.

 

„Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie 500 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.“

Quelle: http://www.bmg.bund.de/praevention/betriebliche-gesundheitsfoerderung/steuerliche-vorteile.html

 

Hierunter fallen diejenigen Leistungen, die im Leitfaden „Gemeinsame Handlungsfelder und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von § 20 Abs. 1 SGB V und § 20a SGB V“ für die Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung aufgeführt sind.

 

VIER HANDLUNGSFELDER

  • arbeitsbedingte körperliche Belastungen = Maßnahmen zur Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen des Bewegungsapparates
  • Maßnahmen zur gesundheitsgerechten betrieblichen Gemeinschaftsverpflegung
  • psychosoziale Belastung, Stress = Maßnahmen zur Förderung individueller Kompetenzen der Stressbewältigung am Arbeitsplatz sowie gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung
  • Suchtmittelkonsum = Maßnahmen gegen Drogenkonsum am Arbeitsplatz (Rauchfrei im Betrieb, Nüchternheit am Arbeitsplatz)

 

Darüber hinaus fallen auch Leistungen der Primärprävention (Kurse) unter die Steuerbefreiung. Dort gelten die folgenden Handlungsfelder des GKV-Leitfadens:

  • Maßnahmen zur Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität
  • Maßnahmen zur Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung und Reduktion von Übergewicht
  • Maßnahmen zur Förderung individueller Kompetenzen der Belastungsverarbeitung zur Vermeidung stressbedingter Gesundheitsrisiken
  • Maßnahmen zur Förderung des Nichtrauchens
  • Maßnahmen zum gesundheitsgerechten Umgang mit Alkohol/Reduzierung des Alkoholkonsums
  • Unter die Steuerbefreiung fallen auch Barleistungen (Zuschüsse) des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer, die diese für externe Maßnahmen aufwenden.

 

Damit Arbeitgeber bereits im Jahr 2008 entsprechende Initiativen ergreifen können, tritt die neue Steuerbefreiungsvorschrift rückwirkend zum 1.1.2008 in Kraft. Die genannten Leistungen können damit bereits im Kalenderjahr 2008 steuerfrei gewährt werden.

 (Quelle: 05.12.2008,BKK Bundesverband )

WELCHE GESETZTE BESCHREIBEN UND REGULIEREN BGM ?

WELCHE GESETZTE BESCHREIBEN UND REGULIEREN BGM/BGF

Gesunde, motivierte und leistungsfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die entscheidenden Erfolgsfaktoren für Unternehmen. Das betriebliche Gesundheitsmanagement basiert auf drei Säulen:

 

1.    Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz (ArbSchG) Arbeitsschutz (Arbeitsschutz-, Arbeitssicherheits-, Arbeitszeit-, Jugendschutz-, Mutterschutzgesetz) zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten:

  • Gefährdungsbeurteilungen (körperlich/psychisch) durch Betriebsbegehungen, MA-Befragungen, Sicherheits- oder Risikoanalysen, sicherheitstechnische Überprüfung von Arbeitsmitteln.
  • Verbindliche Rechtspflichten nach §31 ArbSchG und Unfallverhütungsvorschrift DGUV-Vorschrift 1
  • Regelbetreuung/Unternehmensmodell

 

2.    Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) (gem. §84 SGB IX). Überwindung von Arbeitsunfähigkeit, Vermeidung von Fehlzeiten und Reintegration von kranken Mitarbeitern.

  • Verbindliche Rechtspflicht für den Arbeitgeber §84 SGB IX Abs.2
  • Überprüfung der Beschäftigungsverhältnisses, bzw. Wiedereingliederung des MA nach 6 Wochen Absentismus innerhalb 1 Jahres

 

 3.    Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) gem. § 20 SGB V [Primäre Prävention], Ottawa-Charta [von 1986], Luxemburger Deklaration [von 1997] und der Handlungsleitfaden der GKV. Neues nationales Präventionsgesetz – PrävG (2016) regeln:
  • die gesetzlich festgelegten Mindestausgaben der Sozialversicherungsträger für Prävention
  • finanzielle Beteiligung in Betrieben nur bei vorliegenden BGF/BGM Konzept
  • freiwillige Maßnahme für den Arbeitgeber
  • § 3 Nr. 34 EStG Maßnahmen zur Gesundheitsförderung

 

 

3SÄULEN BGM